Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Angebote und Vertragsabschluß

1.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.

1.2. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

2. Preise

2.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager Amöneburg. Die Preise schließen die Kosten für die übliche Verpackung ein. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.2. Die Anlieferung und Installation des Programmes durch uns sowie die Anleitung von Bedienungspersonal erfolgt zu Lasten des Bestellers.

3. Anwendungstechnische Beratung

3.1. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unseres Programms sind jedoch unverbindlich und befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unseres Programms ist der Besteller verantwortlich.

4. Gewährleistung und Haftung

4.1. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt des Programms schriftlich geltend zu machen, anderenfalls gilt das Programm als genehmigt. Im Falle von Mängelrügen ist auf unseren Wunsch das beanstandete Programm in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und gegebenenfalls des benutzten Gerätetyps unverzüglich an uns einzusenden.

4.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Gefahrübergang. Für gelieferte Erzeugnisse, die wir von dritter Seite bezogen haben, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten der Erzeugnisse zustehenden Ansprüche.

4.3. Werden Fehlmengen nachgewiesen, liefern wir entsprechend nach. Unsere Gewährleistung für Programme ist auf Nachbesserung beschränkt. Im Übrigen beschränkt sich die Gewährleistung auf Umtausch, Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises.

4.4. Ist im Falle des Umtauschs auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft oder führt eine wiederholte Nachbesserung nicht zum Erfolg, steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises zu.

4.5. Für Mängel die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, beschränkt sich unsere Haftung auf maximal den Betrag des Auftragsvolumens.

5. Gewährleistung bei Software

Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, gelten folgende Sonderbestimmungen: Alle Programme werden sorgfältig aufgestellt und geprüft. Der Auftragabnehmer verwirkt seine Gewährleistungsansprüche, wenn er diese nicht innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnisnahme uns anzeigt. Gewährleistungsansprüche sind binnen 2 Monaten ab Auslieferung der Ware geltend zu machen. Die Verpflichtung für uns aus Gewährleistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung, Umtausch, Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises und auf die Zeit von 2 Jahren seit Gefahrübergang. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der

Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware vornimmt oder sie unsachgemäß einsetzt.

6. Lieferzeit

6.1. Die Lieferzeit beginnt, sobald sich beide Teile über die Bedingungen des Geschäfts einig sind, jedoch frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie beginnt nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie gegebenenfalls vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

6.2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik, und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Im Übrigen berechtigen uns solche Ereignisse von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der Käufer ein Recht auf Schadensersatz hat.

6.3. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die wir zu vertreten haben, Schaden erwächst, so ist er - wenn nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen - unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Ansprüche des Käufers auf Ersatz von Folgeschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen.

6.4. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so sind wir berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Hause mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat zu berechnen. Wir sind ferner berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

 

7. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen übergeben worden ist oder unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist geltend zu machen. Der Abschluß von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.

8. Besondere Zahlungsbedingungen

8.1. Der Käufer kann aufrechnen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf das selbe Rechtsverhältnis.

8.2. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.

9.2. Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.

9.3. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien.9.4. Ist im Falle der Verbindung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungs- oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Hat der Käufer auf von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon unberührt.

9.5. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne  Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.

9.6. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Käufer gestatteten Vermietung der Waren an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.

9.7. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren, über den Standort der vermieteten Waren und über die gem. Ziffer 9.6. an uns abgetretenen Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

9.8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

10. Nutzungsrechte an Software

Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht eingeräumt, das heißt, er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

11. Datenspeicherung

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

12. Schlußbestimmungen

12.1. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der einzelnen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12.1.1. Erfüllungsort ist Kirchhain.

12.1.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Kirchhain und zwar auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozeß.

Allgemeine Servicebedingungen

1. Unsere sämtlichen Serviceleistungen erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftrag oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden.

2.1. Der Umfang unserer Leistungspflicht bestimmt sich nach dem von uns bestätigten Auftrag.

2.2. Der Besteller hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten Beginn und zügige Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind.

3. Die Preise für unsere Serviceleistungen bestimmen sich nach unserer jeweils gültigen Service-Preisliste. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Sie können ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers um 15% überschritten werden, ohne daß der Besteller berechtigt wäre, nach § 650 BGB zu kündigen.

4. Unsere Leistung gilt als begonnen, wenn die betreffende Software dem Besteller zum Betrieb übergeben wird.

5.1. Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit unseren Serviceleistungen stehen, unsere Haftpflichtversicherung eintritt, werden wir die Auszahlung von Versicherungsbeträgen an den Besteller veranlassen bzw. bereits empfangene Beträge an den Besteller weiterleiten oder, soweit nach den Versicherungsbedingungen zulässig, unsere Ansprüche an den Besteller abtreten; jede weitere Haftung ist ausgeschlossen

Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit unseren Serviceleistungen stehen, unsere Haftpflichtversicherung nicht eintritt, sind wir ausschließlich haftbar für von uns zu vertretende direkte Schäden an dem bearbeiteten Gerät, aber auch nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für indirekte Folgeschäden ist unabhängig von dem uns nachgewiesenen Verschulden völlig ausgeschlossen. Jede Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Zeitwert des Gerätes.

6. Im Übrigen gelten für Serviceleistungen unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.