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Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Angebote und Vertragsabschluß
1.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch
unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande.
1.2. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen
schriftlichen Anerkennung.
2. Preise
2.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager Amöneburg. Die Preise schließen
die Kosten für die übliche Verpackung ein. Die Verpackungskosten für die
Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden gesondert
in Rechnung gestellt.
2.2. Die Anlieferung und Installation des Programmes durch uns sowie
die Anleitung von Bedienungspersonal erfolgt zu Lasten des Bestellers.
3. Anwendungstechnische Beratung
3.1. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund
unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung
unseres Programms sind jedoch unverbindlich und befreien den Besteller
nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Für die Beachtung gesetzlicher
und behördlicher Vorschriften bei der Verwendung unseres Programms ist
der Besteller verantwortlich.
4. Gewährleistung und Haftung
4.1. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen
sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich,
spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt des Programms schriftlich geltend
zu machen, anderenfalls gilt das Programm als genehmigt. Im Falle von
Mängelrügen ist auf unseren Wunsch das beanstandete Programm in Originalverpackung
unter Angabe der Beanstandung und gegebenenfalls des benutzten Gerätetyps
unverzüglich an uns einzusenden.
4.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Gefahrübergang. Für
gelieferte Erzeugnisse, die wir von dritter Seite bezogen haben, beschränkt
sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten der
Erzeugnisse zustehenden Ansprüche.
4.3. Werden Fehlmengen nachgewiesen, liefern wir entsprechend nach.
Unsere Gewährleistung für Programme ist auf Nachbesserung beschränkt.
Im Übrigen beschränkt sich die Gewährleistung auf Umtausch, Rückgängigmachung
des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises.
4.4. Ist im Falle des Umtauschs auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft
oder führt eine wiederholte Nachbesserung nicht zum Erfolg, steht dem
Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung
des Kaufpreises zu.
4.5. Für Mängel die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen sind,
beschränkt sich unsere Haftung auf maximal den Betrag des Auftragsvolumens.
5. Gewährleistung bei Software
Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, gelten folgende
Sonderbestimmungen: Alle Programme werden sorgfältig aufgestellt und geprüft.
Der Auftragabnehmer verwirkt seine Gewährleistungsansprüche, wenn er diese
nicht innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnisnahme uns anzeigt. Gewährleistungsansprüche
sind binnen 2 Monaten ab Auslieferung der Ware geltend zu machen. Die
Verpflichtung für uns aus Gewährleistung ist beschränkt auf Fehlerbeseitigung,
Umtausch, Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises
und auf die Zeit von 2 Jahren seit Gefahrübergang. Jegliche Gewährleistung
ist ausgeschlossen, wenn der
Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art an der Ware
vornimmt oder sie unsachgemäß einsetzt.
6. Lieferzeit
6.1. Die Lieferzeit beginnt, sobald sich beide Teile über die Bedingungen
des Geschäfts einig sind, jedoch frühestens mit der Absendung der Auftragsbestätigung.
Sie beginnt nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen,
Genehmigungen, Freigaben sowie gegebenenfalls vor Eingang einer vereinbarten
Anzahlung.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand
unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
6.2. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen
von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik, und Aussperrung, sowie bei Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit
solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung
des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn
die Umstände bei unseren Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten
Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines
bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse
werden wir dem Besteller baldmöglichst mitteilen. Im Übrigen berechtigen
uns solche Ereignisse von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten,
ohne daß der Käufer ein Recht auf Schadensersatz hat.
6.3. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die wir zu vertreten
haben, Schaden erwächst, so ist er - wenn nicht grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz vorliegen - unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, eine
Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der
Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teiles
der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder
nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Ansprüche des Käufers auf Ersatz
von Folgeschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
6.4. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, so sind wir
berechtigt, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,
die durch Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Hause
mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden Monat zu berechnen.
Wir sind ferner berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und
den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern. Die Einhaltung
der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers
voraus.
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7. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Transportunternehmen
übergeben worden ist oder unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann,
wenn wir die Transportkosten tragen. Beanstandungen wegen Transportschäden
hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb
der dafür vorgesehenen Frist geltend zu machen. Der Abschluß von Transport-
oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
8. Besondere Zahlungsbedingungen
8.1. Der Käufer kann aufrechnen nur mit unstreitigen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen. Die Geltendmachung von Leistungsverweigerungs-
oder Zurückbehaltungsrechten ist beschränkt auf das selbe Rechtsverhältnis.
8.2. Bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere
bei Zahlungsrückständen, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche
für weitere Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie
eingeräumte Zahlungsziele widerrufen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange
uns noch Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehen.
9.2. Der Käufer ist berechtigt, über die in unserem Eigentum stehenden
Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen
aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt.
9.3. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir
als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt
die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum
im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem der anderen Materialien.9.4.
Ist im Falle der Verbindung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese
als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis
des Rechnungswertes unserer Ware zum Rechnungs- oder mangels eines solchen
zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen
Fällen als Verwahrer. Hat der Käufer auf von uns gelieferten und noch
in unserem Eigentum stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt
unser Eigentum davon unberührt.
9.5. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung
des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige
Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen.
9.6. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls
dem Käufer gestatteten Vermietung der Waren an denen uns Eigentumsrechte
zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils
an den verkauften Waren zur Sicherung an uns ab.
9.7. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer alle erforderlichen Auskünfte
über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren, über den Standort
der vermieteten Waren und über die gem. Ziffer 9.6. an uns abgetretenen
Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis
zu setzen.
9.8. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr
als 25%, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten
nach unserer Wahl freigeben.
10. Nutzungsrechte an Software
Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, wird für diese
dem Käufer ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht eingeräumt, das
heißt, er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen.
Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei
Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für
den daraus entstehenden Schaden.
11. Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang
mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer
selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten.
12. Schlußbestimmungen
12.1. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt
die Wirksamkeit der einzelnen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer
unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen
Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.1.1. Erfüllungsort ist Kirchhain.
12.1.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis
sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Kirchhain und zwar
auch für Klagen im Wechsel- oder Scheckprozeß.
Allgemeine Servicebedingungen
1. Unsere sämtlichen Serviceleistungen erfolgen ausschließlich nach
diesen Bedingungen, die durch Auftrag oder Abnahme vom Besteller anerkannt
werden.
2.1. Der Umfang unserer Leistungspflicht bestimmt sich nach dem von
uns bestätigten Auftrag.
2.2. Der Besteller hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für ungehinderten
Beginn und zügige Durchführung unserer Leistungen erforderlich sind.
3. Die Preise für unsere Serviceleistungen bestimmen sich nach unserer
jeweils gültigen Service-Preisliste. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.
Sie können ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers um 15% überschritten
werden, ohne daß der Besteller berechtigt wäre, nach § 650 BGB zu kündigen.
4. Unsere Leistung gilt als begonnen, wenn die betreffende Software
dem Besteller zum Betrieb übergeben wird.
5.1. Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit unseren
Serviceleistungen stehen, unsere Haftpflichtversicherung eintritt, werden
wir die Auszahlung von Versicherungsbeträgen an den Besteller veranlassen
bzw. bereits empfangene Beträge an den Besteller weiterleiten oder, soweit
nach den Versicherungsbedingungen zulässig, unsere Ansprüche an den Besteller
abtreten; jede weitere Haftung ist ausgeschlossen
Soweit für Schäden irgendwelcher Art, die im Zusammenhang mit unseren
Serviceleistungen stehen, unsere Haftpflichtversicherung nicht eintritt,
sind wir ausschließlich haftbar für von uns zu vertretende direkte Schäden
an dem bearbeiteten Gerät, aber auch nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für indirekte Folgeschäden
ist unabhängig von dem uns nachgewiesenen Verschulden völlig ausgeschlossen.
Jede Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den Zeitwert des Gerätes.
6. Im Übrigen gelten für Serviceleistungen unsere allgemeinen Verkaufs-
und Lieferbedingungen. |